Regeln auf dem Gelände
Platzordnung
Für einen sicheren Trainingsbetrieb gelten auf dem Gelände des MSC Ettringen e.V. die folgenden Regeln – für Mitglieder und Gastfahrer gleichermaßen.
Verstöße gegen die Platzordnung können zum sofortigen Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen. Im Zweifel gilt immer die Anweisung der Aufsichtsperson.
- 01Die Anfahrt auf unser Gelände (Fahrerlager-Parkplatz) erfolgt langsam.
- 02Die Trainingsstrecke ist mit Einfahrt / Ausfahrt beschildert und mit einem Stoppschild versehen.
- 03Wichtig ist das Stoppschild an der Ausfahrt – Autos und Radfahrer kreuzen den Feldweg!
- 04Die Anmeldung muss bei Gastfahrern vor dem Trainingsantritt erfolgen.
- 05Die Haftverzichtserklärung ist vor dem Training zu unterzeichnen.
- 06Personen unter 18 Jahren müssen die Haftverzichtserklärung vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
- 07Aufforderungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- 08Personen, die beim Trainingsbetrieb andere gefährden, kann die Berechtigung entzogen werden.
- 09Es werden keine Abreißvisiere beim Trainingsbetrieb verwendet.
- 10Der Trainingsbetrieb darf ausschließlich mit einer Aufsichtsperson durchgeführt werden.
- 11Veröffentlichte Trainingszeiten sind unbedingt einzuhalten.
- 12Fahrzeuge dürfen nur mit einer Umweltmatte betankt werden.
- 13Das Befahren der öffentlichen Feldwege mit nicht zugelassenen Fahrzeugen ist strengstens untersagt.
- 14Bei zu großer Staubentwicklung oder Nässe kann das Training von der Vorstandschaft unterbrochen werden.
- 15Nachbargrundstücke werden weder befahren noch betreten.
- 16Anfallende Abfälle werden wieder mitgenommen und nicht auf dem Gelände entsorgt.
- 17Während des Trainingsbetriebs ist der Aufenthalt von Personen auf der Trainingsstrecke untersagt.
- 18Erlaubt sind Standard-Motocross-Auspuffanlagen – fahrlässige Krachmacher werden nicht geduldet.
- 19Bei einem Ölunfall ist sofort die Aufsichtsperson zu verständigen.
- 20Es dürfen nur Motorräder gefahren werden, die dem technischen Stand an Sicherheit und Lautstärke entsprechen.
- 21Das Trainingsgelände darf nur mit ausreichender Schutzausrüstung befahren werden: Helm, Brustpanzer, Stiefel, Knie- und Ellenbogenschützer.
