Regeln auf dem Gelände

Platzordnung

Für einen sicheren Trainingsbetrieb gelten auf dem Gelände des MSC Ettringen e.V. die folgenden Regeln – für Mitglieder und Gastfahrer gleichermaßen.

Verstöße gegen die Platzordnung können zum sofortigen Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen. Im Zweifel gilt immer die Anweisung der Aufsichtsperson.

  1. 01Die Anfahrt auf unser Gelände (Fahrerlager-Parkplatz) erfolgt langsam.
  2. 02Die Trainingsstrecke ist mit Einfahrt / Ausfahrt beschildert und mit einem Stoppschild versehen.
  3. 03Wichtig ist das Stoppschild an der Ausfahrt – Autos und Radfahrer kreuzen den Feldweg!
  4. 04Die Anmeldung muss bei Gastfahrern vor dem Trainingsantritt erfolgen.
  5. 05Die Haftverzichtserklärung ist vor dem Training zu unterzeichnen.
  6. 06Personen unter 18 Jahren müssen die Haftverzichtserklärung vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
  7. 07Aufforderungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  8. 08Personen, die beim Trainingsbetrieb andere gefährden, kann die Berechtigung entzogen werden.
  9. 09Es werden keine Abreißvisiere beim Trainingsbetrieb verwendet.
  10. 10Der Trainingsbetrieb darf ausschließlich mit einer Aufsichtsperson durchgeführt werden.
  11. 11Veröffentlichte Trainingszeiten sind unbedingt einzuhalten.
  12. 12Fahrzeuge dürfen nur mit einer Umweltmatte betankt werden.
  13. 13Das Befahren der öffentlichen Feldwege mit nicht zugelassenen Fahrzeugen ist strengstens untersagt.
  14. 14Bei zu großer Staubentwicklung oder Nässe kann das Training von der Vorstandschaft unterbrochen werden.
  15. 15Nachbargrundstücke werden weder befahren noch betreten.
  16. 16Anfallende Abfälle werden wieder mitgenommen und nicht auf dem Gelände entsorgt.
  17. 17Während des Trainingsbetriebs ist der Aufenthalt von Personen auf der Trainingsstrecke untersagt.
  18. 18Erlaubt sind Standard-Motocross-Auspuffanlagen – fahrlässige Krachmacher werden nicht geduldet.
  19. 19Bei einem Ölunfall ist sofort die Aufsichtsperson zu verständigen.
  20. 20Es dürfen nur Motorräder gefahren werden, die dem technischen Stand an Sicherheit und Lautstärke entsprechen.
  21. 21Das Trainingsgelände darf nur mit ausreichender Schutzausrüstung befahren werden: Helm, Brustpanzer, Stiefel, Knie- und Ellenbogenschützer.